Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, unter welchen Kriterien eine Zurückweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit iSd § 66 Abs 4 AVG rechtmäßig ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 FPG; § 6 Abs 1 AVG
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Zusammenfassung: Der UVS Wien prüfte, unter welchen Kriterien eine Zurückweisung wegen sachlicher oder örtlicher Unzuständigkeit iSd § 66 Abs 4 AVG rechtmäßig ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 FPG; § 6 Abs 1 AVG
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