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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Fehler eines Rechtsanwaltskanzleibediensteten

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/73ZUV aktuell 2010, 62 Heft 2 v. 1.6.2010

Zusammenfassung: Der UVS Salzburg beschäftigte sich mit den Folgen für das Versäumen der Frist iSd § 71 Abs 2 AVG.

Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 2 ASVG

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