Zusammenfassung: Der UVS Tirol hatte zu prüfen, ob ein Zimmermeister aufgrund seiner Gewerbeberechtigung berechtigt ist, auf einen bestehenden Keller ein Holzhaus zu planen und zu errichten und ob die Verwendung von Isospanziegeln hierbei ausschlaggebend ist.
Rechtsgrundlagen: § 94 Z 5 GewO 1994; § 95 Abs 1 GewO 1994; § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994

