Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob die Eintragung "zur Beförderung von gefährlichen Gütern bestimmt" auch die Eintragung "zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt" mit einschließt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 GütBefG
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Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob die Eintragung "zur Beförderung von gefährlichen Gütern bestimmt" auch die Eintragung "zur Verwendung für die gewerbsmäßige Beförderung bestimmt" mit einschließt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 GütBefG
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