Zusammenfassung: In der angesprochenen Rechtssache war eine unterlassene Anhörung iZm einer im Rahmen eines ausgesprochenen Betretungsverbotes vorzunehmenden Gefährlichkeitsprognose zu behandeln. War die Nichtvornahme der Anhörung rechtmäßig?
Rechtsgrundlagen: § 38a Abs 2 SPG; § 29 Abs 1 SPG; § 30 Abs 1 Z 4 SPG

