Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte der UVS zu klären, ob das Halten in zweiter Spur durch einen Taxifahrer eine Übertretung iSd § 23 Abs 2 StVO darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 StVO; § 23 Abs 6 StVO
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Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte der UVS zu klären, ob das Halten in zweiter Spur durch einen Taxifahrer eine Übertretung iSd § 23 Abs 2 StVO darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 StVO; § 23 Abs 6 StVO
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