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Bauliche Maßnahme, Dauerdelikt, baubehördliche Bewilligung, Rechtsnachfolger, Aufrechterhaltung des unzulässig Hergestellten

BaurechtJudikaturZUV aktuell 2010/28ZUV aktuell 2010, 26 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Vorliegend war die Strafbarkeit eines Rechtsnachfolgers desjenigen zu klären, der das unzulässig Hergestellte verursacht hatte. Ist der Rechtsnachfolger wegen des Aufrechterhaltens des konsenslosen Zustandes zur Verantwortung zu ziehen?

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 Z 1 Slbg. BauPolG; § 12 Abs 1 Slbg. BauPolG; § 23 Abs 3 Slbg. BauPolG

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