Zusammenfassung: Fraglich war in vorliegender Entscheidung, ob eine Auflage, auf deren Eintritt der Adressat keinerlei Einfluss hat, als ausreichend bestimmt anzusehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 Z 24 Slbg. BauPolG; § 44a Abs 1 VStG
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