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Einfriedung, Grundgrenze, Lärmschutzmauer

BaurechtJudikaturZUV aktuell 2010/30ZUV aktuell 2010, 26 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der UVS hatte den Begriff der Einfriedung auszulegen und diesen iZm Voraussetzungen der Einfriedung hinsichtlich der Errichtung einer Lärmschutzwand an einer Grundstücksgrenze anzuwenden.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 7 Slbg. BauPolG

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