Zusammenfassung: Vorliegende Sache hatte die Beihilfe zu Verwaltungsstraftatbeständen zum Thema. Fraglich war die Strafbarkeit eines Mitarbeiters wegen Beihilfe im Verhältnis zur Strafverfolgung des gewerberechtlichen Geschäftsführers. Liegt Doppelbestrafung vor?
Rechtsgrundlagen: § 366 Abs 1 Z 3 GewO; § 7 VStG

