Zusammenfassung: In vorliegender Sache hatte der UVS eine Betriebsanlagenänderung zu beurteilen. Ist es ausreichend präzise, wenn der Antragssteller angibt, dass es pro Woche zu 3 bis ca. 4 Nachtverladungen von LKWs komme?
Rechtsgrundlagen: § 77 GewO; § 353 GewO

