Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache war zu klären, ob die konsenslose Änderung einer Betriebsanlage eine Gesamtsperre rechtfertigt und somit dazu in der Lage ist, den Ursprungskonsens zu beeinträchtigen.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO
Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache war zu klären, ob die konsenslose Änderung einer Betriebsanlage eine Gesamtsperre rechtfertigt und somit dazu in der Lage ist, den Ursprungskonsens zu beeinträchtigen.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 1 GewO
