Zusammenfassung: In der besprochenen Entscheidung war zu erwägen, ob die Bedeckung des Waldbodens mit Teichfolie unter den Begriff der Rodung subsumierbar ist. Ist die bewilligungslose Errichtung einer Hütte in unmittelbarer Nähe des Teichs als eigene Rodung oder in Zusammenhang mit dem Teich eine einheitliche Tat?
Rechtsgrundlagen: § 17 ForstG; § 22 Abs 1 VStG

