Zusammenfassung: In seinem Erkenntnis hatte der VwGH Prozesserklärungen zu behandeln. Wonach beurteilt sich deren Gültigkeit? Sind sie auch beachtlich, wenn sie in einem anderen gleich gelagerten Verfahren protokolliert wurden?
Schlagwörter:
Prozesserklärung; Protokollierung; Erklärung aus anderem Verfahren;

