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Verfall von Gegenständen wenn sich der Vollzug einer Strafe als unmöglich erweist

VerwaltungsverfahrenJudikaturZUV aktuell 2010/56ZUV aktuell 2010, 37 - 38 Heft 1 v. 1.3.2010

§ 37 VStG; § 37a VStG

In seinem Erkenntnis hatte der VwGH den Verfall von Gegenständen zu behandeln, der, wie bereits festgestellt wurde und in vorliegendem Fall weiter auszuführen war, nur bei Unmöglichkeit des Vollzugs einer Strafe gerechtfertigt ist.

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