§ 9 VStG
In vorliegendem Sachverhalt hatte der VwGH die Frage einer rechtlichen Beurteilung zuzuführen, wer für das Einhalten gewerberechtlicher Vorschriften im Falle einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verantwortung gezogen werden kann.
§ 9 VStG
In vorliegendem Sachverhalt hatte der VwGH die Frage einer rechtlichen Beurteilung zuzuführen, wer für das Einhalten gewerberechtlicher Vorschriften im Falle einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verantwortung gezogen werden kann.
