Art 20 Abs 4 B-VG
Vorliegendes Erkenntnis hatte vor allem den fraglichen Instanzenzug iZm Rechtsschutzmechanismen aufgrund von Auskunftspflichtverletzungen zu behandeln. Erfolgt dieser losgelöst vom Instanzenzug der Sache aufgrund organisatorischer Anknüpfungspunkte?

