§ 103 Abs 2 KFG
In vorliegendem Fall war zu klären, auf welchen Zeitraum sich eine Lenkeranfrage beziehen darf. Ist diese Anfrage zu weit gefasst, wenn sie sich auf einen Zeitraum von 2 Minuten erstreckt?
VwGH 25.11.2009, 2009/02/0120
§ 103 Abs 2 KFG
In vorliegendem Fall war zu klären, auf welchen Zeitraum sich eine Lenkeranfrage beziehen darf. Ist diese Anfrage zu weit gefasst, wenn sie sich auf einen Zeitraum von 2 Minuten erstreckt?
VwGH 25.11.2009, 2009/02/0120
