Zusammenfassung: Der UVS hatte das Übernehmen nicht mit Identitätskennzeichen versehener Waren als "Inverkehrbringen" zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 9 LMSVG; Art 3 Z 8 der Verordnung (EG)Nr 178/2002
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Zusammenfassung: Der UVS hatte das Übernehmen nicht mit Identitätskennzeichen versehener Waren als "Inverkehrbringen" zu untersuchen.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 9 LMSVG; Art 3 Z 8 der Verordnung (EG)Nr 178/2002
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