Zusammenfassung: In vorliegender Sache behandelte der UVS uA die Formfreiheit der Lenkerauskunft so wie in diesem Zusammenhang die Frage, wann eine eindeutige Lenkerauskunft gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache behandelte der UVS uA die Formfreiheit der Lenkerauskunft so wie in diesem Zusammenhang die Frage, wann eine eindeutige Lenkerauskunft gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG
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