Zusammenfassung: Gegenständlich war eine Verwaltungsübertretung iZm einem Lockspitzel zu beurteilen. Unter welchen Umständen ist ein Verstoß gegen das Fairnessgebot gegeben?
Rechtsgrundlagen: § 114 GewO; § 367a GewO; § 17 Jugendgesetz Voralrberg; Art 6 Abs 1 MRK
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