Zusammenfassung: Der UVS hatte gegenständlich die konsenslose Errichtung von Werbeeinrichtungen zu beurteilen. Fraglich war, ob dieses Vorgehen unter § 84 Abs 2 StVO subsumierbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 84 Abs 2 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte gegenständlich die konsenslose Errichtung von Werbeeinrichtungen zu beurteilen. Fraglich war, ob dieses Vorgehen unter § 84 Abs 2 StVO subsumierbar ist.
Rechtsgrundlagen: § 84 Abs 2 StVO
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