Zusammenfassung: In vorliegender Sache war der Tatort iZm unterlassenen Vorsorgehandlungen betreffend das Rauchverbot an öffentlichen Orten zu bestimmen. Wie ist zu entscheiden, wenn für die betroffenen Geschäftsfilialen kein Filialleiter bestimmt wurde?
Rechtsgrundlagen: § 14 Abs 4 TabakG; § 13 Abs 2 Z 4 TabakG; § 13c Abs 2 Z 4 TabakG; § 27 Abs 1 VStG

