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Dauerbewilligung, Tierausstellung, Antrag, Voraussetzungen, Anzeigepflicht

SonstigesJudikaturZUV aktuell 2010/25ZUV aktuell 2010, 24 - 25 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich in vorliegendem Fall mit den Voraussetzungen für Dauerbewilligungen für Tierausstellungen zu befassen. Ist es zwingend notwendig, den Termin des ersten Ausstellungstermins anzugeben?

Rechtsgrundlagen: § 28 Abs 1 TierschutzG; § 28 Abs 2 TierschutzG; § 13 Abs 3 AVG

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