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Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die Möglichkeit, mit polnischen Unternehmen Verträge über die Ausführung von Arbeiten auf deutschem Gebiet abzuschließen, auf deutsche Unternehmen beschränkt hat

EuroparechtJudikaturZUV aktuell 2010/66ZUV aktuell 2010, 43 - 44 Heft 1 v. 1.3.2010

Der EuGH hat die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit deutscher Regelungen festgestellt, die die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung polnischer Unternehmen auf bundesdeutschem Gebiet einschränkt. Nach Ansicht der Kommission hatte der Gerichtshof festzustellen, dass schwerwiegende Störungen des Arbeitsmarktes eine solche Regelung nicht zu rechtfertigen vermögen.

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