Der EuGH hat die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit deutscher Regelungen festgestellt, die die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung polnischer Unternehmen auf bundesdeutschem Gebiet einschränkt. Nach Ansicht der Kommission hatte der Gerichtshof festzustellen, dass schwerwiegende Störungen des Arbeitsmarktes eine solche Regelung nicht zu rechtfertigen vermögen.

