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Benützung von baulichen Anlagen ohne Erstattung der Anzeige über die Bauvollendung

BaurechtJudikaturZUV aktuell 2010/33ZUV aktuell 2010, 27 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Fraglich war in vorliegendem Fall, ob eine Bestrafung wegen Nichtanzeige der Bauvollendung auch für konsenslos errichtete Bauwerke in Frage kommt, wenn der Baubewilligungsbescheid nachträglich erteilt wurde.

Rechtsgrundlagen: § 35 Abs 2 BauO Tirol; § 55 Abs 1 lit i BauO Tirol

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