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Verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher, Bauherr, Auftraggeber, bauliche Maßnahme

BaurechtJudikaturZUV aktuell 2010/32ZUV aktuell 2010, 27 Heft 1 v. 1.3.2010

Zusammenfassung: Der UVS hatte festzustellen, wer verwaltungsstrafrechtlich unmittelbarer Täter im Fall einer Übertretung nach § 23 Abs 1 Z 1 Slbg. BauPolG ist.

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 1 Z 1 Slbg. BauPolG

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