Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die konsenslose Benützung eines Waldes durch einen Wanderschäfer zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 3 ForstG; § 174 Abs 3 ForstG; § 37 Abs 3 ForstG; § 174 Abs 1 lit a ForstG
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Zusammenfassung: In vorliegender Sache war die konsenslose Benützung eines Waldes durch einen Wanderschäfer zu behandeln.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 3 ForstG; § 174 Abs 3 ForstG; § 37 Abs 3 ForstG; § 174 Abs 1 lit a ForstG
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