Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, ob die Lagerung von Erde als Aushub dazu geeignet ist, die Produktionskraft des Waldbodens zu beeinträchtigen. Liegt uU sogar Rodung vor?
Rechtsgrundlagen: § 17 ForstG
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Zusammenfassung: Gegenständlich war zu klären, ob die Lagerung von Erde als Aushub dazu geeignet ist, die Produktionskraft des Waldbodens zu beeinträchtigen. Liegt uU sogar Rodung vor?
Rechtsgrundlagen: § 17 ForstG
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