Zusammenfassung: Der UVS hatte über die rechtswidrige Nutzung eines KFZ zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 6 lit g Nationalparkgesetz Hohe Tauern
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die rechtswidrige Nutzung eines KFZ zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 6 lit g Nationalparkgesetz Hohe Tauern
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