Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Rechtswidrigkeit der Durchführung des " Euro Let 24" Spieles zu befinden. Der VwGH hat diese Entscheidung mit Erkenntnis vom 14.10.2005 aufgehoben.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Z4 Tir VeranstaltungsG; § 31 Abs 1 lit c Tir VeranstaltungsG

