Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Vorschreibung, bei der Auflassung einer Betriebsanlage kontaminiertes Erdreich zu entfernen, zulässig war.
Rechtsgrundlagen: § 83 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Vorschreibung, bei der Auflassung einer Betriebsanlage kontaminiertes Erdreich zu entfernen, zulässig war.
Rechtsgrundlagen: § 83 GewO
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