Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob der BF gegen die Auflagen verstoßen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 8 FSG; § 37 Abs 6 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob der BF gegen die Auflagen verstoßen hat.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 3 FSG; § 8 FSG; § 37 Abs 6 FSG
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