Zusammenfassung: Der UVS machte die zust. Behörde darauf aufmerksam, dass sie beim Tatvorwurf den falschen Paragraphen angegeben hat(was zum Obsiegen des BF führte).
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 StVO; § 15 Abs 3 StVO; § 44a Z 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS machte die zust. Behörde darauf aufmerksam, dass sie beim Tatvorwurf den falschen Paragraphen angegeben hat(was zum Obsiegen des BF führte).
Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 2 StVO; § 15 Abs 3 StVO; § 44a Z 1 VStG
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