Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob zur " Ladetätigkeit" auch das Warten auf dieselbe zu verstehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob zur " Ladetätigkeit" auch das Warten auf dieselbe zu verstehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 StVO
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