Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob das Privilleg eine Busspur benützen zu dürfen(hier von einem Taxilenker) auch davor befreit, alle sonstigen Verbote(Richtungspfeile...) unbeachtet zu lassen.
Rechtsgrundlagen: § 52 StVO; § 53 StVO

