Zusammenfassung: Der UVS hatte über die rechtswidrige Haltung von Vieh auf einer Weide zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die rechtswidrige Haltung von Vieh auf einer Weide zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 22 Abs 1 VStG
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