Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob der Entschuldigungsgrund eine Auflage nicht einhalten zu können, gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 32 WRG; § 137 WRG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte darüber zu entscheiden, ob der Entschuldigungsgrund eine Auflage nicht einhalten zu können, gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 32 WRG; § 137 WRG
Schlagwörter:
