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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Strassenverkehrsordnung

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 153 Heft 4 v. 1.12.2005

Zusammenfassung: Der UVS hatte über eine ungenaue Tatbildumschreibung zu befinden und merket an, dass für eine Übertretung nach § 20 Abs 1 StVO vor allem Straßen- und Sichtverhältnisse näher umschrieben werden müssen.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 StVO; § 44a Z 1 VStG

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