Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, in wieweit früherer Praxiszeiten, die für die Fahrschulbewilligung notwendig sind, einrechenbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 109 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, in wieweit früherer Praxiszeiten, die für die Fahrschulbewilligung notwendig sind, einrechenbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 109 KFG
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