Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, welchen Gruppen ein erleichterter Zugang zum Beruf des Heilmasseurs zugestanden werden kann und welche Leistungsnachweise zu erbringen sind.
Rechtsgrundlagen: § 84 MMHm
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, welchen Gruppen ein erleichterter Zugang zum Beruf des Heilmasseurs zugestanden werden kann und welche Leistungsnachweise zu erbringen sind.
Rechtsgrundlagen: § 84 MMHm
