Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das " Herumlungern" von Drogensüchtigen als besonderes Ärgernis zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das " Herumlungern" von Drogensüchtigen als besonderes Ärgernis zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 81 Abs 1 SPG
Schlagwörter:
