Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das AWG spezielle Verjährungsfristen vorsieht die dem VstG vorgehen.
Rechtsgrundlagen: § 39a AWG; § 31 VstG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das AWG spezielle Verjährungsfristen vorsieht die dem VstG vorgehen.
Rechtsgrundlagen: § 39a AWG; § 31 VstG
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