Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Dienstnehmereigenschaft einer Küchenhilfe zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 33 ASVG; § 111 ASVG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Dienstnehmereigenschaft einer Küchenhilfe zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 33 ASVG; § 111 ASVG
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