Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Komplementärmengenlizenzierungspflicht ein Dauerdelikt ist.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 1 AWG; § 3 Abs 9 VerpackVO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Verstoß gegen die Komplementärmengenlizenzierungspflicht ein Dauerdelikt ist.
Rechtsgrundlagen: § 39 Abs 1 AWG; § 3 Abs 9 VerpackVO
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