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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Zustellgesetz

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2005, 113 - 114 Heft 3 v. 1.11.2005

Zusammenfassung: Der UVS Burgenland nimmt aufgrund des mittlerweile bestehenden Rechtshilfeübereinkommns mit Ungarn eine neue Rechtshaltung ein.

Rechtsgrundlagen: § 11 Abs 1 ZustellG

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