Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob nach Entzug der Lenkberechtigung in Österreich eine ausländische Lenkberechtigung(Slowakei) anerkannt werden muss bzw. ob die Behörde anders vorgehen hätte müssen.
Rechtsgrundlagen: § 30 FSG; § 1 FSG; § 66 AVG

