Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Nebeneinrichtung einer Flugschule (hier ein Bar- und Restaurantbetrieb) der GewO unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 1 GewO; § 74 Abs 2 GewO; § 2 Abs 1 GewO
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine Nebeneinrichtung einer Flugschule (hier ein Bar- und Restaurantbetrieb) der GewO unterliegt.
Rechtsgrundlagen: § 74 Abs 1 GewO; § 74 Abs 2 GewO; § 2 Abs 1 GewO
Schlagwörter:
