Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein inländisches Unternehmen, dass Futtermittel aus dem Ausland(Frankreich) bezieht, wenigstens stichprobenartig dieses zu untersuchen hat, um festzustellen, ob gesetzliche Bestimmungen eingehalten wurden.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 FuttermittelG; § 32 Abs 3 FuttermittelG

