Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Unzulässigkeit einer kummulativen Bestellung einer Person für mehrere Verantwortungsbereiche zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 9 VstG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Unzulässigkeit einer kummulativen Bestellung einer Person für mehrere Verantwortungsbereiche zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 9 VstG
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